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  AGB

I. Allgemeines

1. Der Anzeigenauftrag kommt zu stande, wenn der Verlag ihn nicht binnen drei Wochen nach Eingang des Anzeigenauftrags ablehnt.

Der Auftraggeber ist an seinem Antrag für diesen Zeitraum gebunden.
 
2.Die Vereinbarung bezüglich besonderer auf den Umschlagseiten und dem Schmutzumschlag platzierten Anzeigen kann vom Verlag weitergehend ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von sechs Wochen seit Unterzeichnung des Vertrages gekündigt werden.
Ohne Absprachen mit dem Auftraggeber ist der Verlag nicht berechtigt, für die Umschlagseiten gebuchte Anzeigen an anderer Stelle zu veröffentlichen. Kündigt der Verlag eine auf die Umschlagseite bezogene Vereinbarung, so hat der Kunde das Recht, innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigung auch andere Anzeigenaufträge für Rehberim zu kündigen. Ansonsten berührt die Kündigung eines Auftrages nicht die übrigen Aufträge.
 
3. Unverbindliche Platzierungswünsche und/oder Teilzahlungsvereinbarungen werden erst mit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Verlages wirksam.
 
4. Auch nach Zustandekommen des Auftrages ist der Verlag berechtigt, den Anzeigenauftrag zu kündigen, falls der Inhalt des Auftrages sittenwidrig ist und/oder den Strafgesetzen, oder Zivilgesetzen, insbesondere Urheber-, Marken-, Presse-, und Wetbewerbsrecht verstößt. Der Verlag ist berechtigt, den Auftrag zu kündigen, wenn über das Vermögen des Auftraggebers Insolvenzverfahren eröffnet wird oder trotz Mahnung innerhalb von 14 Tagen mit einer Teilzahlung in Höhe von 25% des Gesamtautrages in Rückstand gerät.
 
5. Der Anzeigenpreis versteht sich bei Anlieferung druckfertiger Dateien auf CD/Diskette per Email. Sonstige darüber hinaus gehende Tätigkeiten des Verlages werden gesondert berechnet. Das gilt auch für gewünschte nachträgliche Änderungen.
 
II. Verpflichtung des Verlages
 
1. Der Verlag ist verpflichtet, die Anzeige gemäß des Auftrages in Größe, Layout und Farbe zu veröffentlichen. Das selbe gilt bei einer Verschiebung des Veröffentlichungsdatum um nicht mehr als sechs Wochen. Geringfügige Abweichungen vom Auftrag berechtigen keinerlei Minderung des an den Verlag zu zahlenden Betrages. Die Auflagenzahl wird nach Umsatz berechnet.
 
2. Nach Drucklegung des “Rehberim” beschränken sich Ansprüche des Auftraggebers auf Minderung und Schadenersatz. Eine Kündigung oder ein Rücktritt ist nicht mehr möglich.
 
3. Der Verlag haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für grobe Fahlässigkeit ist in Höhe des Anzeigenpreises begrenzt. ‹n diesem Falle ist auch alternativ auf Wunsch des Kunden eine kostenlose gleichwertige Anzeige in der nächsten Ausgabe möglich.
4. Soweit aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, der Rehberim nicht erscheint, hat der Auftraggeber einen Anspruch auf vollständige Rückzahlung aller bereits erbrachte Vorschüsse. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
 
III.Verpflichtungen des Auftraggebers
 
1. Der Auftraggeber hat die zur Veröffentlichung bestimmten Materialien rechtzeitig bis zum 31.12... des Jahres anzuliefern.
Er hat darüber hinaus den ihm zugehenden Probeausdruck zu kontrollieren und maximal binnen 7 Tagen eventuelle erforderliche Änderungen mitzuteilen. Der Verlag hat den Nachweis zu führen, das er den Probeausdruck an die umseitig aufgeführte oder nachweislich später mitgeteilte Geschäftsadresse abgesandt hat. Teilt der Auftraggeber zu dem ihm zugesandten Probeausdruck keine Reklamationen und/oder Änderungen mit, so gilt dieser genehmigt und ist Grundlage der Veröffentlichung. Ansprüche wegen inhaltlicher Fehler/abweichender Gestaltung vom Ursprungsauftrag können vom Auftraggeber dann nicht mehr geltend gemacht werden.
 
2. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass er über sämtliche erforderliche Verwertungsrechte an Fotos, Logos, Grafiken, Texte etc. verfügt, deren Abdruck er wünscht.
 
3.Der Auftraggeber haftet dafür, dass seine Anzeige nicht gegen Straf- und Zivilgesetze, insbesondere gegen Vorschriften des Urheber-, Marken-, Presse und Wettbewerbrecht verstößt. Unabhängig von der Berechtigung des Verlages derartige Anzeigenaufträge zu kündigen, liegt die Haftung allein beim Auftraggeber. Dieser hat den Verlag gegebenfalls auch von Ansprüchen Dritter freizustellen.
 
4. Kündigt der Verlag den Anzeigenauftrag, aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (insbesondere Nicht- Zahlung, der vereinbarten Teilzahlungen) so steht ihm nach Wahl Schadenersatz und/oder der volle Auftragwert abzüglich ersparte Aufwendungen zu. Bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Probedruckes stehen dem Verlag Schadenersatz von 25% des gesamten Nettoauftragswertes zu. Soweit einzelne Leistungen (Texterstellung etc.) vollständig erbracht sind, steht dieser Teil des Honorars dem Verlag der gesamte Auftragswert abzüglich ersparter Aufwendungen von 25%, das heißt 75% des Auftragwertes zu. Auftraggeber bzw. Verlag können den Nachweis führen, dass der tatsächliche Schaden im konkreten Fall höher oder niedriger ausfiel oder die ersparten Aufwendungen höher oder niedriger waren.
 
5. Zu den umseitigen vereinbarten Zahlungszielen kommt der Auftraggeber bei Nicht- Zahlung in Verzug. Für die nicht gezahlten aber fälligen Teile des Auftrages hat der Auftraggeber sodann die gesetzlichen Verzugszinsen (fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank) zu zahlen.
 
IV. Sonstiges
 
1. Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen sind schriftlich abgefasst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform, auch die Vereinbarung der Schriftform kann nur durch Vereinbarungen aufgehoben werden.
 
2. Leistungsort und Gerichtsstand ist- soweit der Vertrag mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich- rechtlichen Sondervermögen geschlossen wird- Köln. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
 
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